Rechtsprechung
VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit einer Übergangsvorschrift des § 51 Abs. 4 S. 2 LGlüG bei Erforderlichkeit einer weiteren Erlaubnis für den Spielhallenbetrieb nach dem 30.06.2013 i.R.d. Erlasses einer einstweiligen Anordnung
- ra.de
- vdai.de
Keine für eine einstweilige Anordnung hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit des § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG BW.
- Justiz Baden-Württemberg
Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51 Abs 5 GlSpielG BW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Erlaubnis; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz; Übergangsregelung; Stichtag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10
Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer …
Auszug aus VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht jedoch nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 - BVerfGE 95, 64 = NVwZ 2010, 771 m.w.N.; Beschl. v. 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10 - juris, Rdnrn. 32 ff., NVwZ-RR 2010, 905 m.w.N. ).Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist eher höher als die Wahrscheinlichkeit, dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung, welche als Stichtag für eine unechte Rückwirkung in der Rechtsprechung anerkannt ist (BVerfG, Beschl. v. 23.09.2010 a.a.O., Rdnr. 41;… Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - NJW 2013, 145 = juris, Rdnr. 72 ff.), bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt.
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist eher höher als die Wahrscheinlichkeit, dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung, welche als Stichtag für eine unechte Rückwirkung in der Rechtsprechung anerkannt ist (…BVerfG, Beschl. v. 23.09.2010 a.a.O., Rdnr. 41; Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - NJW 2013, 145 = juris, Rdnr. 72 ff.), bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt. - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Soweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dies bei völkerrechtlichen Verträgen im Steuerrecht anders gesehen hat - Stichtag soll danach frühestens der Tag des Gesetzesbeschlusses zur Ratifikation des Vertrags sein (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200) -, betrifft dies Fallgestaltungen, bei denen nicht nur eine tatbestandliche Rückanknüpfung erfolgt, sondern zugleich auch eine rückwirkende Verschlechterung der Rechtslage.
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht jedoch nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 - BVerfGE 95, 64 = NVwZ 2010, 771 m.w.N.; Beschl. v. 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10 - juris, Rdnrn. 32 ff., NVwZ-RR 2010, 905 m.w.N. ). - BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten …
Auszug aus VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht jedoch nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 - BVerfGE 95, 64 = NVwZ 2010, 771 m.w.N.; Beschl. v. 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10 - juris, Rdnrn. 32 ff., NVwZ-RR 2010, 905 m.w.N. ). - VG Freiburg, 13.12.2012 - 3 K 2074/12
Versagung einer Spielhallenkonzession auf der Grundlage der Glücksspielgesetze
Auszug aus VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Die Antragstellerin war bei Abschluss des Mietvertrags im März 2011 und erst recht bei Tätigen der Investitionen für Umbau und Einrichtung der Spielhallen ab Januar 2012 wohl nicht in ihrem Vertrauen darin geschützt, dass die gewerberechtlichen Anforderungen für Spielhallen, welche jedenfalls in ihr Grundrecht gemäß Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen, nicht in absehbarer Zeit und mit unechter Rückwirkung erheblich verschärft würden (so schon, zu anderen Fallgestaltungen, VG Freiburg, Beschl. v. 13.12.2012 - 3 K 2074/12 - juris und nunmehr auch Beschl. v. 09.04.2013 - 2 K 163/13 -).
- VG Freiburg, 30.07.2013 - 4 K 1107/13
Verfassungswidrigkeit des GlSpielG BW; Erlass einer einstweiligen Anordnung nur …
Danach ist bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich (vgl. § 53 Abs. 1 LGlüG und ausführlich VG Freiburg, Beschluss vom 13.12.2012 - 3 K 2074/12 -, juris, wonach § 33 i Abs. 1 GewO für einen Anspruch auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis mit dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 01.07.2012 und des folgenden Landesglücksspielgesetzes - LGlüG - vom 20.11.2012 nicht mehr anwendbar ist; vgl. weiterhin vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 09.04.2013 - 2 K 163/13 -, nachfolgend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.06.2013 - 6 S 857/13 - VG Freiburg, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 K 212/13 -, juris).Vielmehr spricht nach vorläufiger Beurteilung manches dafür, dass der in § 42 Abs. 1 LGlüG vorgesehene Mindestabstand sowie der in § 42 Abs. 2 LGlüG vorgesehene Ausschluss einer Erlaubnis bei einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen durch den hiermit verfolgten Zweck, die Spielsucht zu bekämpfen, grundsätzlich gerechtfertigt sein könnte (so auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 16.01.2013 - 2 K 2508/12 -, vom 09.04.2013 - 2 K 163/13 - und vom 25.04.2013 - 5 K 212/13 -, juris; vgl. außerdem VG Freiburg…, Beschluss vom 13.12.2012, a.a.O.).
Da der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag bereits am 15.12.2011 beschlossen worden ist und in den Kreisen der Spielhallenbetreiber aufgrund der intensiven Diskussionen über das Glücksspielrecht bekannt war, dass mit seinem Inkrafttreten im Sommer 2012 zu rechnen ist, ist nichts dafür ersichtlich, dass die Antragstellerin schutzwürdig auf die Fortgeltung des § 33 i GewO vertraut haben könnte ..." Dem ist auch für den vorliegenden Fall nichts hinzuzufügen, die Kammer schließt sich diesen überzeugenden Ausführungen an (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 09.04.2013 - 2 K 163/13 -, nachfolgend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.06.2013 - 6 S 857/13 - VG Freiburg, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 K 212/13 -, juris).
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 976/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit einer …
Dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist wahrscheinlicher, als dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt (VG Freiburg, B.v. 25.4.2013 - 5 K 212/13 - Juris). - VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1266/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle: …
Dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist wahrscheinlicher, als dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt (VG Freiburg, B.v. 25.4.2013 - 5 K 212/13 - Juris).
- VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von …
Dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist wahrscheinlicher, als dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt (VG Freiburg, B.v. 25.4.2013 - 5 K 212/13 - Juris). - VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 K 212/13 -). - VG Freiburg, 30.07.2013 - 5 K 2495/12
Ausschluss von mehr als einer Spielhalle in einem baulichen Verbund durch den …
Das gilt insbesondere für die Frage, ob die Übergangsvorschriften des Landesglücksspielgesetzes für Spielhallen, für die bereits eine gewerberechtliche Erlaubnis erteilt worden war, eine unzulässige Rückwirkung anordnen (§ 51 Abs. 4 und 5 LGlüG; vgl. den Beschluss der Kammer vom 25.04.2013 - 5 K 212/13 - juris, unwirksam geworden infolge eines vor dem Verwaltungsgerichtshofs geschlossenen Vergleichs); denn der Klägerin war gerade noch keine solche Erlaubnis erteilt worden. - VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; …
Jedoch trägt die Festsetzung des Stichtages auf den 28.10.2011 den erläuterten verfassungsrechtlichen Grundsätzen im Hinblick auf den Zeitpunkt, in dem der Vertrauensschutz entfällt, nicht ausreichend Rechnung (aA. vgl.: VG Freiburg, B. v. 25.04.2013, 5 K 212/13, juris Rn. 22-23;… Bay. VerfGH, E. v. 28.06.2013, Vf. 10-VII-12, juris Rn. 96;… VG Würzburg, B. v. 02.07.2013, W 5 E 13.522, juris Rn. 41; VG Stade, B. v. 01.07.2013, 6 B 2788/13). - VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen …
Dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist wahrscheinlicher als dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt (VG Freiburg, B.v. 25.4.2013 - 5 K 212/13 - Juris). - VG Würzburg, 02.07.2013 - W 5 E 13.522
Antrag auf einstweilige Anordnung; kein Anordnungsanspruch; …
Es ist auch nicht streitentscheidend, ob der Glücksspielstaatsvertrag der Länder in seiner geänderten, am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Fassung und das zum 1. Juli 2012 geänderte AGGlüStV insgesamt oder ob jedenfalls die hier anzuwendenden Vorschriften in jeder Hinsicht verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, denn der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung käme nur in Betracht, wenn die einschlägigen Regelungen gerade im Hinblick auf die besondere Übergangsproblematik für die Fallgestaltung der Antragstellerin mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt wären (vgl. VG Freiburg, B.v. 25.4.2013 Nr. 5 K 212/13). - VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von …
Dass ein von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossener Entwurf eines Staatsvertrags mit dem vereinbarten Inhalt umgesetzt wird, ist wahrscheinlicher als dass der Inhalt eines Gesetzentwurfs bei seiner ersten Lesung bis zum Gesetzesbeschluss unverändert bleibt (VG Freiburg, B.v. 25.4.2013 - 5 K 212/13 - Juris). - VG Regensburg, 16.08.2013 - RN 5 E 13.1128
Spielhallen; Mehrfachkonzessionen; Abstandsregelung; Verwendung der Spielgeräte …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01263
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01265
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01154
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1292/13
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Übergangsrecht; …
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221
Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen …
- VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1217
Spielhallenerlaubnis; Verbot von Mehrfachkonzessionen; Spielhallenkomplex; …
- VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 4 E 13.01291
(Kein) Anspruch auf Feststellung, dass Spielhallen einstweilen als mit den §§ 24 …